
Oberlandesgericht München bestätigt Seriosität: FOCUS-Ärzte-Siegel „TOP Mediziner“ und „Empfohlener Arzt“ weiterhin erlaubt
Das Oberlandesgericht München hat am 22. Mai 2025 ein wichtiges Urteil gefällt: Die bekannten Ärzte-Siegel „FOCUS TOP Mediziner“ und „FOCUS Empfehlung“ dürfen weiterhin verwendet werden. Damit wird das Urteil des Landgerichts München vom Februar 2023 aufgehoben, das die Siegel als unzulässig einstufte. Die Klage der Wettbewerbszentrale wurde abgewiesen.
FOCUS-Gesundheit begrüßt das Urteil ausdrücklich: Es bestätigt die journalistische Qualität und Vertrauenswürdigkeit der Ärztelisten. Die Redaktion hebt hervor, dass die Siegel auf objektiven, neutralen Kriterien beruhen und nicht käuflich sind – ein zentrales Argument für ihre Glaubwürdigkeit.
Das OLG München stellt klar: Die Methodik zur Vergabe der Siegel ist sachgerecht und für Verbraucher transparent nachvollziehbar. Dies sei ein entscheidendes Kriterium für die Rechtmäßigkeit.
Die Listen von FOCUS-Gesundheit gelten als wichtige Orientierungshilfe für Patientinnen und Patienten auf der Suche nach qualifizierten Fachärzten. Empfohlene Mediziner dürfen also auch weiterhin mit Stolz auf ihre Auszeichnung verweisen.
Die Methodik basiert auf einer fundierten Analyse medizinischer Erfahrung, Reputation und Patientenorientierung. Entwickelt wurde sie von einem unabhängigen Expertenteam. Die Details sind jederzeit in den Ausgaben von FOCUS-Gesundheit oder unter focus-gesundheit.de einsehbar.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber ein starkes Signal für Transparenz und Qualitätsjournalismus im Gesundheitswesen.