Nutzungsbedingungen für Agenturen
Fassung vom 13. Oktober 2026
Diese besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Pharma-Marketing.com. Beide Dokumente sind vor ihrem jeweiligen Vertragsabschluss zugänglich zu machen und wirksam zu vereinbaren. Verweise auf Teil A beziehen sich auf die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
TEIL B – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DEN AGENTURFINDER UND PREMIUM-AGENTUREINTRÄGE
B.1 Anwendungsbereich und Vertragspartner
Diese besonderen Bedingungen betreffen die Plattformrolle „Agenturen“ und die Anmeldung, Beanspruchung, Verwaltung und Veröffentlichung von Agentureinträgen sowie Premiumleistungen im Agenturfinder. Sie gelten sowohl für Basisagenturkonten und kostenlose Basiseinträge als auch für Premium-Abonnenten und deren Einträge. Wer ein Agenturkonto oder den Agenturbereich nutzt, muss diese Bedingungen zusätzlich zu den allgemeinen Plattformbedingungen wirksam vereinbaren. Sie gelten für den jeweiligen Agenturvertrag auch dann, wenn der Verwaltungszugriff über eine ausdrücklich erteilte Organisationsberechtigung erfolgt. Sie gelten nicht für Aussteller, Veranstaltungen, Recruiting oder andere Angebotsbereiche.
Die Regeln für Berechtigungen, Freigaben, rechtmäßige Inhalte und die Verwaltung von Einträgen gelten unabhängig davon, ob ein Eintrag kostenlos oder kostenpflichtig ist. Die besonderen Zahlungs-, Laufzeit-, Verlängerungs- und Abonnementregeln der Abschnitte B.8 bis B.11 gelten nur, soweit eine entsprechende kostenpflichtige Leistung gesondert bestellt und vereinbart wird. Die Registrierung eines Basisagenturkontos, die Auswahl der Agenturrolle oder die Verwaltung eines kostenlosen Eintrags begründen keine Zahlungspflicht und kein Premium-Abonnement.
Die geschäftliche Agenturverwaltung und die Buchung von Premium richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Bei Handlungen eines Mitarbeiters für eine Agentur ist zwischen seinem persönlichen Nutzerkonto und einem im Namen der Agentur abgeschlossenen Vertrag zu unterscheiden. Die persönliche Registrierung wird durch die Rolle „Agenturen“ nicht automatisch zu einer unternehmerischen Buchung. Kostenpflichtige Agenturleistungen werden nicht für private Verbraucherzwecke angeboten. Der öffentliche Agenturfinder kann auch von Verbrauchern genutzt werden; deren bloße Suche unterliegt keinem Premium-Abonnement.
Vertragspartner einer Agenturbuchung ist das bei der Bestellung eindeutig benannte Unternehmen beziehungsweise der benannte selbstständig tätige Unternehmer. Wer für eine Agentur handelt, muss für die jeweilige Handlung vertretungsberechtigt oder entsprechend bevollmächtigt sein. Ein persönliches Nutzerkonto oder eine Kontorolle ersetzt diese Befugnis nicht.
B.2 Zweck des Agenturfinders
Der Agenturfinder ermöglicht die Suche nach Agenturen für Pharma- und Healthcare-Marketing und die Darstellung ihrer Unternehmensinformationen. Wir sind hinsichtlich der Leistungen anderer gelisteter Agenturen weder Vermittler mit Abschlussvollmacht noch Vertragspartner eines zwischen Suchenden und Agenturen geschlossenen Dienstleistungsvertrags.
Kontaktaufnahme, Auswahl, Leistungsvereinbarung und Bezahlung einer Agenturleistung erfolgen eigenverantwortlich zwischen den Beteiligten. Für Leistungen, die der Betreiber selbst als Agentur anbietet, gelten gegebenenfalls gesondert vereinbarte Agenturverträge.
Ein Eintrag, eine Freigabe oder ein Premiumstatus ist keine unabhängige Qualitätsprüfung, fachliche Zertifizierung oder Garantie für wirtschaftlichen Erfolg. Formulierungen wie „führende Dienstleister“ in einer werblichen Präsentation bedeuten keine vergleichende Qualitätsbewertung aller Marktteilnehmer.
B.3 Neue Einträge, Beanspruchung und Freigabe
Ein neuer Eintrag oder die Beanspruchung eines bestehenden Eintrags setzt zutreffende Unternehmensangaben, eine Erklärung zur Vertretungsberechtigung und die angeforderten geeigneten Nachweise voraus. Wir dürfen ergänzende Unterlagen oder eine Bestätigung über einen unabhängig ermittelten Geschäftskontakt anfordern.
Ein Antrag begründet bis zur Freigabe keine Verwaltungsberechtigung und keinen Anspruch auf eine Veröffentlichung. Wir prüfen insbesondere die Unternehmensidentität, die erkennbare Berechtigung des Antragstellers, Dubletten und die Eignung für den beschriebenen Verzeichniszweck. Bei fehlenden Nachweisen, unzutreffenden Angaben, Dubletten, rechtswidrigen Inhalten oder fehlendem Bezug zum Agenturfinder können wir einen Antrag ablehnen. Ein bezahltes Angebot darf nicht ohne Leistung und ohne rechtlich begründete Abrechnung oder Erstattung zurückgewiesen werden.
Die Freigabe bestätigt die Berechtigung zur Verwaltung nach der durchgeführten Prüfung; sie bestätigt nicht die Qualität, Vollständigkeit oder fachliche Richtigkeit aller Profilangaben.
Ein noch offener oder abgelehnter Antrag kann über die angebotene Funktion zurückgezogen werden. Dadurch werden weder ein bestehender öffentlicher Agentureintrag noch eine bereits wirksam erteilte Organisationsmitgliedschaft oder ein Abonnement automatisch gelöscht oder beendet.
Öffentliche Basiseinträge können auch unabhängig von einem registrierten Ansprechpartner bestehen. Berechtigte Berichtigungs- und Löschungsanliegen werden nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften geprüft.
B.4 Nutzerrollen und Zugriff auf Abonnements
Die Plattformrolle „Agenturen“ begründet für sich genommen keine Eigentümer-, Bearbeitungs- oder Rechnungsberechtigung für einen konkreten Agentureintrag. Dafür ist die jeweilige freigegebene Organisationsberechtigung maßgeblich.
Eine Agentur kann mehreren persönlich registrierten Nutzern unterschiedliche Berechtigungen zuweisen. Die Agentur muss Berechtigungen auf befugte Personen beschränken und bei einem Wegfall der Befugnis unverzüglich anpassen.
Die Rolle „Owner“ ist besonders weitreichend: Alle aktuellen Inhaber und Abrechnungsnutzer der jeweiligen Agentur können im System auf deren Abonnementverwaltung und Rechnungen zugreifen, die angebotenen Zahlungsdatenfunktionen nutzen und die Verlängerung kündigen. Diese Funktionen sind nicht auf die Person beschränkt, die ursprünglich bestellt hat. Berechtigungen anderer Agenturen eröffnen keinen solchen Zugriff.
Wer eine Person wirksam zur Abonnementverwaltung bevollmächtigt und ihr die entsprechenden Organisationsrechte zuweist, muss berücksichtigen, dass diese Person die angebotenen Verwaltungshandlungen vornehmen kann. Die gesetzlichen Regeln über Vertretungsmacht bleiben unberührt; eine technische Rolle allein begründet keine tatsächlich fehlende Vollmacht.
Änderungen im Mitarbeiterbestand, ein Rollenentzug oder das Ausscheiden des ursprünglichen Käufers ändern den Vertragspartner nicht automatisch. Für laufende Abonnements muss die Agentur eine berechtigte Ansprechperson und den erforderlichen Verwaltungszugang sicherstellen. Eine Vertragsübertragung auf ein anderes Unternehmen bedarf unserer Zustimmung.
B.5 Basis- und Premiumleistungen
Ein Basisagenturkonto und ein Basiseintrag sind im angebotenen Umfang kostenlos. Daraus entsteht kein Anspruch auf kostenpflichtige Zusatzfunktionen oder eine bestimmte Werbeplatzierung. Es erfolgt keine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Premium-Abonnement.
Premium erweitert die Darstellung um die vor der Bestellung beschriebenen Funktionen. Dazu können insbesondere Logo und Bilder, ein erweitertes Agenturprofil, zusätzliche Kontaktdaten, die Zuordnung von Leistungen und Schwerpunkten, eine hervorgehobene Verzeichnisplatzierung und die Präsentation in Premium-Partner-Bereichen gehören. Maßgeblich ist die konkrete Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss; diese wird nicht durch diese beispielhafte Aufzählung ersetzt.
Die werbliche Sichtbarkeit kann von aktivierten Seiten oder Blöcken, ausgewählten Filtern, der Größe des verfügbaren Partnerfeldes und der jeweiligen Darstellungsfläche abhängen. Es werden keine bestimmte Besucherzahl, Anzahl von Anfragen, Aufträge, Umsätze oder Erfolge in Suchmaschinen oder KI-Systemen zugesagt. Eine ausdrücklich vereinbarte Platzierung oder Funktion bleibt geschuldet.
Premiumleistungen können aufgrund einer gesonderten Vereinbarung auch rabattiert oder unentgeltlich eingeräumt werden. Eine kostenlose oder manuelle Premiumfreigabe begründet ohne gesonderte Bestellung kein zahlungspflichtiges Abonnement.
B.6 Hervorhebung, Reihenfolge und Transparenz
Im Agenturfinder werden passende Premiumeinträge vor Basiseinträgen angezeigt. Innerhalb der Premiumgruppe erfolgt die Reihenfolge alphabetisch nach Agenturnamen; innerhalb der Basisgruppe erfolgt sie nach einer täglich wechselnden Zufallsreihenfolge. Filter beschränken die angezeigten Ergebnisse. Die Reihenfolge ist keine Bewertung der fachlichen Qualität.
In Premium-Partner-Karussells erfolgt die Reihenfolge zufällig; mehrere Partner wechseln automatisch. Eine dauerhafte erste Position, eine exklusive Platzierung oder eine gleichbleibende Anzeigehäufigkeit ist ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet.
Premiumpräsentationen sind werbliche Hervorhebungen und werden in den vorgesehenen Werbeflächen etwa mit „Anzeige“ beziehungsweise „Sponsored“ gekennzeichnet. Der Premiumstatus ist keine unabhängige redaktionelle Empfehlung.
Der Betreiber ist selbst im Agenturgeschäft tätig und kann eigene Leistungen im Verzeichnis präsentieren. Solche Darstellungen werden dem Betreiber zugeordnet und als werblich erkennbar gemacht. Die beschriebenen Sortierregeln sehen keine zusätzliche Bevorzugung aufgrund dieser Verbindung vor.
B.7 Inhalte und eingeräumte Nutzungsrechte
Die Agentur verantwortet die von ihr oder ihren berechtigten Nutzern bereitgestellten Angaben, Beschreibungen, Taxonomiezuordnungen, Links, Logos, Bilder und sonstigen Inhalte. Sie muss diese zutreffend, aktuell und rechtmäßig halten. Irreführende Referenzen, unbelegte Leistungsbehauptungen, unzulässige Heil- oder Wirkversprechen und rechtswidrige Werbung sind unzulässig. Soweit einschlägig, sind insbesondere Wettbewerbs-, Heilmittelwerbe-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht zu beachten.
Die Agentur darf nur Inhalte einstellen, für deren vorgesehene Veröffentlichung sie die erforderlichen Rechte besitzt. Dazu gehören gegebenenfalls Rechte von Fotografen, abgebildeten Personen, Kunden und Markeninhabern. Mit der Bereitstellung räumt sie uns ein einfaches, weltweit geltendes Nutzungsrecht ein, die Inhalte für den vereinbarten Eintrag und die gebuchten Darstellungen zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und technisch anzupassen.
Technische Anpassungen umfassen insbesondere Größenänderungen, Formatumwandlungen, Komprimierung und die Anpassung an die angebotenen Darstellungsflächen. Sie berechtigen nicht zu einer inhaltlichen Verfälschung, einer Verwendung in sachfremder Werbung oder einer Veräußerung der Inhalte. Erforderliche technische Dienstleister dürfen ausschließlich für diesen Zweck eingebunden werden.
Das Nutzungsrecht besteht für die jeweilige rechtmäßige Veröffentlichung und eine angemessene technische Aktualisierungs- und Bereinigungszeit nach deren Ende. Eine weitere öffentliche Nutzung entfernter Inhalte ist davon nicht gedeckt. Gesetzlich erforderliche Beweis- oder Archivkopien dürfen zugriffsbeschränkt aufbewahrt werden. Rechte externer Suchmaschinen und die Bearbeitung fremder Kopien richten sich nach den dafür geltenden Regeln.
Die Agentur stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter wegen einer von ihr schuldhaft verursachten Verletzung ihrer Pflichten aus diesem Abschnitt frei. Das umfasst erforderliche und angemessene Rechtsverteidigungskosten. Wir informieren die Agentur unverzüglich, ermöglichen angemessene Mitwirkung und erkennen Ansprüche oder Vergleiche nicht ohne ihre Zustimmung an, soweit keine bindende rechtliche Verpflichtung besteht. Eine Freistellung für von uns selbst zu vertretende Rechtsverletzungen wird nicht vereinbart.
B.8 Bestellung und Vertragsschluss
Die Leistungsübersicht und der Einstieg in den Checkout sind noch keine kostenpflichtige Bestellung. Vor der abschließenden Bestellung werden die gewählte Agenturleistung, der Abrechnungszeitraum, die Vergütung einschließlich ihrer steuerlichen Behandlung sowie die Abonnementbedingungen angezeigt. Eingabefehler können vor dem Abschluss berichtigt werden.
Mit der abschließenden, eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellung gibt die vertretungsberechtigte Person ein verbindliches Angebot im Namen des angegebenen Vertragspartners ab. Wir nehmen dieses durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder spätestens durch die Freischaltung der bestellten Premiumleistung an. Eine reine Eingangs- oder Zahlungsbestätigung ist nur dann eine Vertragsannahme, wenn sie diese ausdrücklich enthält. Wird eine bereits geleistete Zahlung keiner angenommenen Bestellung zugeordnet, wird sie zurückgezahlt.
Die Bestellung und die maßgeblichen Vertragsinformationen einschließlich der vereinbarten Bedingungen werden elektronisch bestätigt und in speicherbarer Form bereitgestellt. Die Agentur muss die Bestell-, Rechnungs- und Kontaktdaten sorgfältig prüfen.
B.9 Preise, Steuern und Zahlung
Maßgeblich sind der bei Bestellung ausgewiesene Preis, die Währung und der vereinbarte Abrechnungszeitraum. Ob Umsatzsteuer enthalten ist oder zusätzlich anfällt, wird vor der abschließenden Bestellung ausgewiesen. Für grenzüberschreitende Leistungen richtet sich die steuerliche Behandlung nach dem anwendbaren Recht und den zutreffenden Unternehmens- und Steuerangaben.
Die Abrechnung eines Jahresabonnements erfolgt jährlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Fälligkeit und Zahlungsart ergeben sich aus dem Checkout und der Vertragsbestätigung. Mit der Abonnementbestellung wird die wiederkehrende Belastung des gewählten Zahlungsmittels entsprechend dem vereinbarten Jahrespreis autorisiert. Die Agentur muss aktuelle Rechnungsdaten und ein nutzbares Zahlungsmittel bereithalten.
Zahlungen und das Rechnungsportal werden über Stripe abgewickelt. Stripe ist Zahlungsdienstleister; Vertragspartner für unsere Agenturleistung bleibt der Betreiber. Etwaige für die gewählte Zahlungsart maßgebliche Bedingungen des Zahlungsdienstleisters werden im jeweiligen Zahlungsvorgang angezeigt. Wir verwenden die für Zahlung und Abrechnung erforderlichen Daten entsprechend der Datenschutzerklärung.
Gutscheine oder Aktionscodes gelten ausschließlich im ausdrücklich beschriebenen Umfang und Zeitraum. Ein rabattierter Erstzeitraum bedeutet ohne entsprechende Zusage keinen dauerhaften Rabatt.
Eine Änderung des Preises eines bestehenden Abonnements erfolgt nicht allein durch Änderung der Preisübersicht. Preiserhöhungen für bestehende Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder einer einschlägigen gesetzlichen Grundlage. Ohne eine solche Grundlage bleibt die bestehende Preisvereinbarung maßgeblich.
B.10 Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung
Premium wird, soweit im konkreten Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Jahresabonnement für zwölf Monate gebucht. Der verbindliche Leistungsbeginn und das Ende des ersten Abrechnungszeitraums ergeben sich aus den Vertragsinformationen und der Abonnementanzeige. Die Freischaltung erfolgt nach bestätigter Zahlung; bei verzögerten Zahlungsmitteln kann dies erst nach der Zahlungsbestätigung erfolgen. Von uns zu vertretende technische Freischaltungsverzögerungen dürfen einen bereits vereinbarten Leistungsumfang nicht ersatzlos verkürzen.
Das Abonnement verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt wird. Die Agentur kann diese Kündigung jederzeit während des laufenden Zeitraums erklären; eine zusätzliche mehrwöchige Kündigungsfrist wird nicht vereinbart.
Die Kündigung kann über „Abonnement & Rechnungen verwalten“ im Kundenportal oder in Textform, beispielsweise per E-Mail an die unter „Anbieter und Kontakt“ angegebene Adresse, erklärt werden. Der Vertrag und die Agentur müssen eindeutig identifizierbar sein. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung. Bei technischen Problemen mit dem Portal steht der E-Mail-Weg unabhängig davon offen.
Wir können ein Jahresabonnement ordentlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums mit einer Frist von 30 Kalendertagen in Textform kündigen. Weitergehende zwingende gesetzliche Anforderungen bleiben unberührt.
Nach einer ordentlichen Kündigung bleibt Premium grundsätzlich bis zum Ende des bezahlten Leistungszeitraums verfügbar. Danach entfallen die Premiumfunktionen; ein weiterhin zulässiger Basiseintrag kann bestehen bleiben. Die Kündigung begründet keine anteilige Erstattung eines bis zum vereinbarten Ende weiter bereitgestellten Jahresabonnements. Gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte Erstattungsansprüche bleiben bestehen.
B.11 Zahlungsstörungen und außerordentliche Beendigung
Eine fehlgeschlagene Zahlung ist keine Kündigung. Sie verlängert den bestätigten bezahlten Leistungszeitraum nicht. Bei ausbleibender Zahlung für einen neuen Zeitraum können die darauf bezogenen Premiumfunktionen bis zur Klärung ausgesetzt werden. Bereits wirksam bezahlte, weiterhin geschuldete Leistungen bleiben vorbehaltlich berechtigter anderer Maßnahmen bestehen.
Bei Zahlungsverzug oder anderen behebbaren erheblichen Vertragsverletzungen erfolgt eine Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich erst nach erfolgloser angemessener Fristsetzung oder Abmahnung, soweit diese nicht gesetzlich entbehrlich ist. Dasselbe Recht steht der Agentur bei erheblichen Vertragsverletzungen des Betreibers zu.
Rückerstattungen, Rückbelastungen oder Zahlungseinwände werden unter Berücksichtigung des zugrunde liegenden Anspruchs geprüft. Eine berechtigte Beanstandung oder die Ausübung gesetzlicher Rechte ist für sich genommen kein Vertragsverstoß. Bei konkreten Betrugs- oder Sicherheitsrisiken sind verhältnismäßige vorläufige Schutzmaßnahmen zulässig; die Klärung erfolgt nach Teil A.8.
Eine Einschränkung oder Entfernung eines Profils beendet oder verlängert das Abonnement nicht automatisch. Werden vereinbarte Leistungen nicht erbracht, richten sich Zahlungs-, Minderungs-, Erstattungs- und Beendigungsfolgen nach dem Grund der Maßnahme, der konkreten Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Fortzahlungspflicht für jede Sperre wird nicht vereinbart.
B.12 Beanstandungen und Leistungsansprüche
Fehler im Eintrag, fehlende gebuchte Funktionen oder sonstige Leistungsprobleme können unter Angabe der Agentur und einer möglichst konkreten Fehlerbeschreibung gemeldet werden. Wir prüfen die Meldung und beheben von uns zu vertretende Fehler innerhalb angemessener Zeit.
Gesetzliche Ansprüche wegen nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen bleiben bestehen. Die fehlende Erzielung von Anfragen, Aufträgen oder sonstigen nicht zugesagten wirtschaftlichen Ergebnissen begründet für sich genommen keinen Leistungsmangel.
Eine Zustimmung zur Veröffentlichung des Profils, die Freigabe eines Antrags oder die Zahlung ersetzen keine Zustimmung zu rechtswidrigen Inhalten.
B.13 Datenzugang und Ende der Verwaltung
Berechtigte Nutzer können die für ihre Rolle bereitgestellten Agenturdaten im Dashboard einsehen und bearbeiten. Aktuelle Owner können zusätzlich die für die jeweilige Agentur verfügbaren Vertrags- und Rechnungsinformationen nutzen. Öffentliche Profilangaben sind für Besucher zugänglich und können von Suchmaschinen erfasst werden.
Es werden keine individuellen Daten der Besucher des Agenturfinders und keine vertraulichen Konten-, Vertrags- oder Rechnungsdaten anderer Agenturen bereitgestellt. Weitergehende Analysen, Schnittstellen oder Datenexporte sind nur geschuldet, soweit ausdrücklich angeboten und vereinbart. Gesetzliche Auskunfts- und Datenschutzrechte bleiben unberührt.
Nach Entzug einer Berechtigung entfällt der entsprechende Verwaltungszugriff. Das Ende eines Premium-Abonnements beendet nur die darauf bezogenen Zusatzrechte; weiterhin bestehende Basis- und Organisationsberechtigungen bleiben unberührt. Die Agentur sollte Inhalte und Rechnungen, die sie weiter benötigt, rechtzeitig sichern; gesetzliche Herausgabe- oder Auskunftsansprüche bleiben bestehen. Zulässige Basisdaten können weiterhin öffentlich geführt werden. Nachweise, Vertrags- und Zahlungsunterlagen werden nur im Rahmen geltender Zwecke und Aufbewahrungspflichten gespeichert.
Die Agentur darf ihre Leistungen auch außerhalb dieser Plattform und auf anderen Plattformen anbieten. Es wird keine Exklusivität oder Preisbindung für ihre eigenen Agenturleistungen vereinbart.
B.14 Unternehmergeschäft, Änderungen und Gerichtsstand
Für die hier beschriebenen beruflichen Agenturbuchungen besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Ein freiwilliges Rücktritts- oder Erstattungsrecht wird nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Zwingende Rechte bleiben unberührt, falls ein Vertrag entgegen dem vorgesehenen Geschäftsmodell tatsächlich als Verbrauchervertrag einzuordnen ist.
Änderungen bestehender Agenturverträge richten sich nach Teil A.11. Eine laufende feste Vertragsperiode wird nicht einseitig im Kern entwertet. Soweit besondere gesetzliche Plattformvorschriften auf das konkrete Angebot anwendbar sind, bleiben deren Anforderungen an Information, Begründung, Änderungsfristen und Beendigung unberührt.
Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist München Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung rechtlich zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
ANBIETER UND KONTAKT
Betreiber der Plattform und Anbieter sämtlicher in diesen Bedingungen geregelten Leistungen ist:
8awake GmbH
Konradstrasse 2
D-80801 München
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E-Mail für Vertragsfragen, Kündigungen, Meldungen und Beschwerden:
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Telefon: +49 (0)89 248832490
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