Donnerstag, 26. März 2026
Sammelklage in den USA: Novartis wegen Tracking auf Medikamenten-Websites verklagt
Novartis sieht sich in den USA mit einer Sammelklage konfrontiert. Der Vorwurf: Auf verbraucherorientierten, gebrandeten Medikamenten-Websites sollen ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer personenbezogene Daten und sensible Gesundheitsinformationen erfasst und an Dritte weitergegeben worden sein.
Eingereicht wurde die Klage vor einem US-Bundesgericht in New Jersey. Als Hauptklägerin tritt eine Brustkrebspatientin auf, die in den Unterlagen nur mit Initialen bezeichnet wird.
Vorwürfe rund um Kisqali-Website und Sparprogramm
Nach Darstellung der Klageschrift besuchte die Patientin nach einer Verordnung von Kisqali ab Ende 2024 die zugehörige Website, um Informationen zu erhalten und sich für ein Sparprogramm anzumelden. Dabei sollen Tracking-Technologien wie Cookies und Pixel eingesetzt worden sein, um Angaben aus den Website-Besuchen zu sammeln und an Dritte zu übertragen, darunter Google und Contentsquare.
Die Klage führt aus, dass solche Daten zur Analyse von Nutzerverhalten und zur Personalisierung von Online-Werbung verwendet werden könnten. Die Klägerin macht geltend, nach ihren Website-Besuchen seien ihr online verstärkt Anzeigen im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung begegnet.
Technische Belege und Rolle von Consent-Bannern
Teil der Unterlagen sind nach Angaben der Klägerseite Screenshots aus dem Backend mehrerer Novartis-Websites. Diese sollen zeigen, dass Informationen über Website-Aktivitäten sowie medizinisch konnotierte Angaben automatisiert an die genannten Drittanbieter übermittelt wurden.
Auf der Kisqali-Website ist aktuell ein „Cookie Preference Center“ verlinkt, das die Nutzung optionaler Cookies und ähnlicher Technologien für Zwecke wie zielgerichtete Werbung sowie Analyse beschreibt. Unklar bleibt, wie deutlich diese Hinweise zum Zeitpunkt der behaupteten Website-Besuche platziert oder erreichbar waren.
Ansprüche, mögliche Schäden und Reichweite
Die Klage behauptet, dass weder die Hauptklägerin noch andere Mitglieder der Klasse eine Autorisierung zur Weitergabe ihrer Daten erteilt hätten. Als mögliche Folgen nennt die Klageschrift unter anderem Eingriffe in die medizinische Privatsphäre, emotionalen Stress und Vertrauensverlust in die Kommunikation rund um Gesundheitsfragen. Die Zahl potenziell Betroffener wird mit mindestens 100.000 angegeben.
Geklagt wird unter anderem wegen Verletzung der Privatsphäre, Fahrlässigkeit, ungerechtfertigter Bereicherung, wegen Verstößen gegen den US Electronic Communications Privacy Act (ECPA) sowie wegen behaupteter Verletzungen von Vertraulichkeits- und Treuepflichten und eines stillschweigenden Vertrags. Gefordert werden Schadensersatzleistungen in nicht bezifferter Höhe. Pro ECPA-Verstoß werden in der Klage zudem gesetzliche Schadensersatzansprüche von bis zu 10.000 US-Dollar erwähnt.
Signalwirkung auch für Europa möglich
Auch wenn das Verfahren in den USA anhängig ist, könnte der Fall über den Einzelfall hinaus Bedeutung gewinnen. Diskussionen über Tracking, Einwilligungsmechanismen und Datenflüsse auf Gesundheits- und Medikamenten-Websites sind in Europa bereits regulatorisch stark geprägt. Ein prominentes US-Verfahren gegen einen global tätigen Pharmakonzern könnte daher auch europäische Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden bei der Bewertung und Weiterentwicklung von Regeln zur Datennutzung im digitalen Pharma-Marketing beeinflussen.
Novartis äußerte sich zunächst nicht öffentlich zu den Vorwürfen.