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Roundup™-Rechtsstreit: Bayer sieht ermutigenden Fortschritt durch Einschaltung des US-Solicitor General

Bayer macht im langjährigen Glyphosat-Rechtsstreit in den USA einen strategisch wichtigen Schritt nach vorn. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (US Supreme Court) hat am 30. Juni 2025 entschieden, im Fall Durnell zunächst die Meinung des Solicitor General der US-Regierung einzuholen. Bayer bewertet dies als ermutigenden Fortschritt, da es sich um eine Kernfrage handelt: Hat Bundesrecht Vorrang vor einzelstaatlichen Regelungen, wenn es um Produktkennzeichnung geht?

Der Fall Durnell ist Teil der sogenannten Roundup™-Rechtsstreitigkeiten, die Bayer seit der Übernahme von Monsanto belasten. Dabei geht es um Klagen von Privatpersonen in den USA, die behaupten, das glyphosathaltige Herbizid Roundup™ sei krebserregend. Doch wissenschaftliche Studien und weltweit führende Regulierungsbehörden wie die EPA, EFSA, ECHA sowie Behörden in Deutschland, Australien, Kanada und Japan bestätigen seit Jahrzehnten immer wieder: Glyphosat ist bei sachgemäßer Anwendung sicher.

Die EPA als US-Bundesbehörde hat ausdrücklich bestätigt, dass ein Warnhinweis auf dem Produktlabel nicht notwendig ist. Dennoch erlauben manche US-Bundesstaaten Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise. Bayer sieht hierin einen klaren Widerspruch zwischen Bundes- und Landesrecht. Der Supreme Court soll nun entscheiden, ob bundesrechtliche Vorgaben Vorrang haben – eine Entscheidung, die tausende Verfahren beeinflussen könnte.

Bayer hat bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen: über 114.000 der rund 181.000 eingereichten Klagen wurden bereits durch Vergleiche oder Ablehnungen erledigt. Die Mehrheit der bisherigen Gerichtsentscheidungen fiel zugunsten von Bayer aus. Seit 2023 bietet Bayer in den USA für Privatkunden Roundup™ nur noch ohne Glyphosat an – rein vorsorglich zur Reduzierung von Rechtsrisiken. Für die Landwirtschaft bleibt Glyphosat weltweit verfügbar.

Wissenschaftlich bleibt Bayer bei seiner klaren Position: Glyphosat ist nicht krebserregend. Dies wurde zuletzt im Juli 2024 auch durch ein australisches Bundesgericht bestätigt, das in einem umfangreichen wissenschaftlichen Verfahren zu dem Schluss kam, dass kein Zusammenhang zwischen Glyphosat und Non-Hodgkin-Lymphom besteht.

Darüber hinaus investiert Bayer jährlich über 2 Milliarden US-Dollar in Forschung und Entwicklung, um neue Lösungen für eine nachhaltige Unkrautbekämpfung zu entwickeln. Im Zuge dessen wurde auch ein völlig neues Herbizidmolekül entdeckt – das erste seiner Art seit über 30 Jahren.

Bayer sieht sich als verlässlichen Partner für die globale Landwirtschaft. Die Rechtssicherheit rund um Kennzeichnungspflichten ist dabei nicht nur für den Konzern, sondern auch für Landwirte und die weltweite Lebensmittelversorgung von enormer Bedeutung.